Re:Re: Akontieren von Sonderzahlungen

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#67228
Belinda
Teilnehmer
Martin wrote:
Das ist vorerst nur noch Theorie, welches ich im Anlaßfall noch mit dem Finanzamt besprechen würde.

LG
Martin

Vielen Dank für deine detektivische Arbeit. Ich war in der Zwischenzeit auch nicht untätig. Das Finanzamt (Fachgruppenleiter) sagt natürlich „Versteuerung nach Tarif“, sobald das Geld regelmäßig überwiesen wird (war auch nicht anders zu erwarten).

Der Dienstgeber erklärt sich vertraglich dazu bereit, diesen LSt-Nachteil durch Erhöhung des Brutto-Akontos für den Dienstnehmer zu kompensieren.

Die vorbereitete Dienstvertrags-Klausel wurde von der Arbeitsrechts-Abteilung der WK Wien und der WK Kärnten überprüft … habe soweit grünes Licht: SV-SZ/LSt-pflichtig nach Tarif.

Bin gespannt auf die nächste Prüfung 😕