Re:Re: Änderungskündigung

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#70877
Roland
Teilnehmer

Hallo Berta!

Gefährliche Geschichte:
Das Wesen einer Änderungskündigung besteht darin, dass das Dienstverhältnis, wenn der DN der „Verschlechterung“ zustimmt, NICHT beendet wird.
Jetzt kann man zwar die ges. Abfertigung alt unter gewissen Voraussetzungen steuerbegünstigt auszahlen, aber nichtsdestotrotz haben wir mE ein einheitliches Dienstverhältnis.
Somit müssen für die Bemessung der Kündigungsfrist mE alle Dienstjahre gerechnet werden.

LG