Re:Re: ältere Dienstnehmer ab 2013 – wann A2?

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#73577
AngelikaI
Teilnehmer

Zur Info, die rasche Antwort der GKK (welche mir jetzt wirklich geholfen hat):

(eventuell ergeht es ja manch anderem Lohnverrechner ähnlich schwindlig in dieser Frage)

___________Zitat beginnt_________

„Bezug nehmend auf Ihre heutige Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass das maßgebliche Mindestalter für eine Alterspension (laut der von Ihnen angehängten Tabelle) für die Altersumstufung in die Beitragsgruppe A2/D2 ab 01.01.2013 nur mehr für Frauen mit Geburtsdatum bis 01.03.1954 maßgeblich ist. Für Frauen mit einem späteren Geburtsdatum spielt das maßgebliche Mindestalter für eine Alterspension, und somit die Tabelle, ab 01.01.2013 keine Rolle mehr.

Für Frauen geboren ab dem 02.03.1954 und Männer geboren ab dem 02.06.1953 bedingt die Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr automatisch den Entfall der Arbeitslosenversicherungspflicht. Auch die Erreichung des Mindestalters für eine Alterspension reicht aufgrund der neuen Regelungen nicht aus. Die Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung endet künftig erst dann, wenn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für eine Alterspension (Mindestalter, erforderliche Anzahl an Versicherungs- und Beitragsmonaten) erfüllt sind bzw. spätestens mit Vollendung des 63. Lebenjahres.

Für die Umstufung in A2/D2 bzw. in A4u/D4u vor Vollendung des 63. Lebensjahres ist in den besagten Fällen daher die Feststellung des Pensionsstichtages durch die Pensionsversicherungsanstalt notwendig.“

________________ Zitat Ende _________