Re:Re: Abrechnung Krankenstände Angestellten (gem. § 8 AngG)

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biggi
Teilnehmer

Lieber Roland!

Danke für die Antwort.

Beruhigend, dass ich doch langsam den Durchblick bekomme.

Längere Krankenstände bei Angestellten kommen Gott sei Dank nicht so oft vor. Oft ist auch der lange Krankenstand (Unfall, OP) die Ersterkrankung, wo ich dann nur die Wochen Grundanspruch berücksichtigen muss und nichts weiter „herumrechnen“.

Angenehmen Arbeitstag

Biggi