Re:Re: Abrechnung Krankenstände Angestellten (gem. § 8 AngG)

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biggi
Teilnehmer

Liebe Kollegen/Kolleginnen!

Ich hätte zu diesem alten Fall noch eine Verständnisfrage bzw. möchte eine Bestätigung.

Ich habe eine Angestellte (erst 1 Jahr da), die hatte im Dezember 1 Woche Arbeitsunfall (Ersterkrankung), jetzt ist sie seit Anfang März mit Freizeitunfall zu Hause.

Mein Lohnprogramm rechnet nun nach 6 Wochen (Dez + März) nur mehr 50 % Teilentgelt.

Das ist so, weil sie jetzt keinen Arbeitsunf. hat, sondern „normalen“ Krankenstand? Hätte sie jetzt einen Arbeitsunf., müsste sie 8 Wochen volles Entgelt bekommen?

Wenn der Krankenstand noch länger dauert, muss ich 4 Wo TE 50 % aus Grundanspruch zahlen, dann noch 1 Wo TE 50 % Folgeanspruch. Dann sind 10 Wochen gezahlt (5 Wo Rest vom vollen Anspruch + 5 Wo TE) und der Anspruch erschöpft. Stimmt das so?

Ich hoffe, ich kann mit meiner Frage auch anderen „geplagten“ Kolleginnen und Kollegen helfen, die ähnliche Probleme haben und wie ich das Forum gerne als „Nachschlagewerk“ nutzen.

Liebe Grüße

Biggi