Re:Re: Abgangsentschädigung

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#74121
the brain
Mitglied

Hallo Daniela,

ist die Anfrage noch offen?

Kurz: Ja Vergleichszahlung, bis 7.500 mit 6 %, aber nur wenn Abfertigungssystem neu (sprich BMVK), SV-frei, keine Anmeldung notwendig, Steuer wird im Juli abgerechnet – es solle ein eigenes L16 Finanz für Juli kommen, altes Jahr wird nicht mehr angerührt.

Aber um es genau zu sagen, müsste man/frau den gerichtlichen Vergleich sehen.

lg
hubert k.