Re:Re: Abgangsentschädigung

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#74113
Daniela
Teilnehmer

Liebes Forumteam,
jetzt bin ich etwas verwirrt. Habe eben in einem Artikel in Personalverrechnung für die Praxis 9/14 gelesen, dass die von mir vorhin genannte Abgangsentschädigung wie eine Vergleichssumme (§67 Abs 8 lit a EStG) zu versteuern wäre. Mit 6 %.
Bitte um Eure Erfahrungen.
Danke
lg