Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Abgangsentschädigung › Re:Re: Abgangsentschädigung
7. Juli 2015 um 16:56 Uhr
#74113
Daniela
Teilnehmer
Liebes Forumteam,
jetzt bin ich etwas verwirrt. Habe eben in einem Artikel in Personalverrechnung für die Praxis 9/14 gelesen, dass die von mir vorhin genannte Abgangsentschädigung wie eine Vergleichssumme (§67 Abs 8 lit a EStG) zu versteuern wäre. Mit 6 %.
Bitte um Eure Erfahrungen.
Danke
lg