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9. Februar 2011 um 22:51 Uhr
#72486
Roland
Teilnehmer
Liebe Sonnenblume!
Weder noch – richtig ist:
Gehalt vom Februar
+ 2/12 SZ auf der Basis des Februar-Gehalts
+ Sachbezug (i.d.R. der abgabenrechtliche Wert, bei einer wesentlichen Abweichung gegenüber dem Verkehrswert könnte es aber Schwierigkeiten geben!)
+ 1/12 der Gesamttantieme
Summe ME x 4 = Bruttoabfertigung
LG