Re:Re: Abfertigung (vertraglich) – Vorstand AG – Versteuerung?

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#69069
Roland
Teilnehmer

Hallo Sandra!

In solchen Fällen wäre es ratsam, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Nur so viel dazu:

§ 67/(3) geht nicht, siehe dazu untenstehende Richtlinie:

1076
Abfertigungen an Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft können nicht als
gesetzliche Abfertigungen im Sinne des § 67 Abs. 3 EStG 1988 versteuert werden, weil
Vorstandsmitglieder nicht dem Angestelltengesetz unterliegen (VwGH 27.9.2000,
2000/14/0087). Eine auf Grund eines Vorstandsvertrages bezahlte Abfertigung ist daher
gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 zu versteuern. War das Vorstandsmitglied aber vorher beim
selben Arbeitgeber in einem Angestelltenverhältnis tätig und wurde dieser Zeitraum nicht
abgefertigt, ist hierfür der Abfertigungsanspruch auf der Basis des letzten
Angestelltengehaltes als Nachzahlung einer Abfertigung gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 zu
versteuern. Dieser gesetzliche Abfertigungsanspruch kürzt in der Folge jedoch das nach § 67
Abs. 6 EStG 1988 zweiter Satz ermittelte, steuerlich begünstigte Ausmaß.

Daher ist die Abfertigung zur Gänze gem. § 67/(6) zu ermitteln:
Basis für die Viertel- und Zwölftelregelung sind die LAUFENDEN Bezüge der letzten 12 Monate (also Gehalt, Überstunden, Sachbezüge,…).
Bei der Zwölftelregelung können ALLE Dienstverhältnisse, die nachweislich (Bestätigung!) ohne Abfertigung bestanden haben, als Dienstjahre gerechnet werden.

Vielleicht konnte ich dir so schon einmal weiterhelfen.

LG