Re:Re: Abfertigung mit Boni

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#73511
Roland
Teilnehmer

Hallo Petra!

Jawohl, da hast du die richtige Judikatur „erwischt“ (da hat es nämlich eine „Judikaturwende“ gegeben).

Fraglich erscheint für mich allerdings die Aussage, dass im Jahr wegen des Urlaubs kein Bonus gebührt (Stichwort Lohnausfallsprinzip).
Wenn dem aber tatsächlich so wäre, wären mE 10/12 (praktisch März – Dezember) vom Bonus 2012 (als Jahresbetrag) in die Abfertigung einzurechnen und nichts für die 2 Monate 2013.

LG