Startseite › Foren › Sonderzahlung › Abfertigung bei einer Änderungskündigung › Re:Re: Abfertigung bei einer Änderungskündigung
also ich würde mich an einen experten für arbeitsrecht wenden (AK, WKO,…). ich kann leider nicht sicher sagen, ob der dg in diesem fall die nachzahlung an dich weiterverrechnen darf. hat aber sicher damit zu tun ob du wissen konntest, dass die begünstigung eigentlich nicht gerechtfertigt ist. ich denke aber dass es da so ist wie beim „gutgläubigen verbrauch“ von urlaub etc. bin mir aber wirklich nicht sicher. ist dein bezug nach der formalen lösung (es musste eine ab- und anmeldung erfolgen) in den folgenden 12 monaten gravierend angestiegen (das darf nämlich auch nicht sein damit man die steuerbegünstigung bekommt)? – wäre außer dem zuflussprinzip ein zweiter möglicher grund warum das fa die begünstigung nicht gelten lässt.
hoffe ich konnte ein wenig helfen
lg pv123