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29. September 2014 um 9:06 Uhr
#73921
Martin
Teilnehmer
Servus,
die Abfertigung soll den Durchschnittslohn weiter spiegeln.
Wenn Du eine Dienstwohnung, oder Auto weiter nutzen darfst, kommt dieser Sachbezug nicht in die Abfertigung.
Da Du die Folgeprovisionen weiter erhältst, sehe ich (bei gleichbleibender Höhe) keinen Grund für die Einbeziehung in die Abfertigungsbemessungsgrundlage.