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7. März 2011 um 18:31 Uhr
#72569
Martin
Teilnehmer
Servus!
Kommentare zum AngG, vom Manz Verlag:
Nicht zum Entgelt zählen:
Aufwandsentschädigungen
zweckgebundener Aufwandersatz (Motorradpauschale), der nur im Fall tatsächlicher Dienstleistung zusteht.
Da Du 12x jährlich bezahlt hast, sehe ich dies als Gehaltsbestandteil – und somit in die Abfertigungsberechnung.