Re:Re: Abfertigung Alt und Fahrtkostenersatz

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#72569
Martin
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Servus!

Kommentare zum AngG, vom Manz Verlag:

Nicht zum Entgelt zählen:
Aufwandsentschädigungen
zweckgebundener Aufwandersatz (Motorradpauschale), der nur im Fall tatsächlicher Dienstleistung zusteht.

Da Du 12x jährlich bezahlt hast, sehe ich dies als Gehaltsbestandteil – und somit in die Abfertigungsberechnung.