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30. Juni 2009 um 11:45 Uhr
#70710
Mathias
Teilnehmer
Ja eh wirst Du es einklagen müssen, wenns der Dienstgeber nicht freiwillig zahlt. Es ist auch keine im Gesetz definierten Ausnahmen (daß der Gesetzgeber hierfür keine exakten Regelungen getroffen hat, ist ja genau das Problem), sondern es sind Grundsätze die der OGH in entsprechender ergänzender Auslegung des Gesetzes anwendet.
Viel Glück und alles Gute!