Re:Re: Abfertigung alt – pseudo Kurzarbeit

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#70704
Mathias
Teilnehmer

Ich weiß nicht, mit wem Du da bei der Arbeiterkammer gesprochen hast, jedenfalls entspricht diese Auskunft nicht der Rechtsprechung des OGH.

Soweit ich als Nicht-Jurist die Rechtsprechung des OGH kenne, ist nur bei einem dauerhaften Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit die Abfertigung vom letzten Teilzeitgehalt zu berechnen. Bei nur vorübergehendem Wechsel auf Teilzeit oder bei einer Umgehungshandlung des Arbeitgebers gilt dies nicht.

Fundstellen:
OGH v. 29.06.2005, 9ObA6/05f
OGH v. 30.09.2005, 9ObA65/05g
Die Urteile findest Du online unter http://ris.bka.gv.at

In der PV-Info 2/2008 findet sich ein Artikel von Frau Mag. Morgenstern zur aktuellen Rechtsprechung des OGH zur Abfertigung, dem sich das ebenfalls entnehmen läßt.