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30. Juni 2009 um 8:12 Uhr
#70706
Sleepwalker
Mitglied
Ich habe zweimal mit jemandem vom Arbeitsrecht bei der AK gesprochen. Beide Male habe ich Ausnahmen angesprochen, wie auch die befristete kürzere Arbeitszeit und jedesmal wurde mir gesagt, dass ich es nur einklagen könne, wenn nichts bezüglich der Abfertigung vereinbart wurde.
Mit deinen Beispielen hat mein Kollege und ich zumindest die Chance auf die verdiente Abfertigung.
Danke für die Hilfe!