Re:Re: Abfertigung alt – pseudo Kurzarbeit

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#70688
Mathias
Teilnehmer

Hallo,

grundsätzlich richtet sich die Abfertigung nach dem für den letzten Monat zustehenden Gehalt. Das wäre dann in Deinem Fall das Teilzeitgehalt. Das gilt aber nur, wenn der Wechsel auf Teilzeit auf Dauer und nicht nur vorübergehend angelegt ist und wenn keine Umgehungshandlung vorliegt (das wäre genau der von Dir befürchtete Fall, wenn Du auf Druck des Dienstgebers, der Dir mit andernfalls mit der Kündigung droht, auf Teilzeit umsteigst, und er Dich kurz darauf kündigt, um sich die Hälfte der Abfertigung zu sparen). Es gibt auch ein paar Ausnahmen von diesem Grundsatz, z.B. bei Elternteilzeit nach dem MSchG bzw. VKG, bei Bildungskarenz oder Familienhospizkarenz, Altersteilzeit und bei Beschäftigten über 50 Jahre.

Ich kann Dir trotzdem nur empfehlen, Dir die volle Abfertigung schriftlich zusagen zu lassen. Dabei auch die Sonderzahlungen und den Urlaub nicht vergessen. Eine Beratung bei der Arbeiterkammer kostet Dich nichts und hat – gerade wenn es um so viel Geld geht – auch noch nie geschadet.

Alles Gute!

LG
Mathias