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28. November 2008 um 1:00 Uhr
#69925
Roland
Teilnehmer
Hallo Shaq!
EVENTUELL wäre in diesem Fall ein vorzeitiger Austritt wegen Dienstunfähigkeit möglich.
Siehe dazu (beispielhaft) § 26 AngG, Ziffer 1:
Als ein wichtiger Grund, der den Angestellten zum vorzeitigen Austritte berechtigt, ist insbesondere anzusehen:
1. Wenn der Angestellte zur Fortsetzung seiner Dienstleistung unfähig wird oder diese ohne Schaden für seine Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortsetzen kann;
….
In diesem Fall bleibt nämlich der Abfertigungsanspruch gewahrt.
Allerdings darf man hier nicht „einfach so“ austreten, sondern es muss dem Dienstgeber die Möglichkeit gegeben werden, einen anderen Posten für die DN bereitzustellen.
LG