Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Abfertigung "alt" › Re:Re: Abfertigung „alt“
12. November 2008 um 23:10 Uhr
#69854
Teilnehmer
Hallo Karoline!
Deine Daten sind ein bisschen zu „mager“, um eine klare Aussage treffen zu können.
Nur so viel dazu: Bei einer gerechtfertigten, schuldhaften Entlassung hast du keinen Abfertigungsanspruch.
LG