Re:Re: Abfertigung „alt“

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#69854
Roland
Teilnehmer

Hallo Karoline!

Deine Daten sind ein bisschen zu „mager“, um eine klare Aussage treffen zu können.
Nur so viel dazu: Bei einer gerechtfertigten, schuldhaften Entlassung hast du keinen Abfertigungsanspruch.

LG