Re:Re: Ab wann zählt die Zeitbestätigung

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#73586
Roland
Teilnehmer

Hallo Natascha!

Jetzt völlig losgelöst von der „richtigen“ rechtlichen Beurteilung hätte ich in diesem Fall auf alle Fälle so gehandelt, dass ich die Zeit bereits ab 7.30 Uhr gutgeschrieben hätte (um des „lieben Friedens“ Willen) – da eben auch die Wegzeit ca. 30 Minuten beträgt.

LG