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9. April 2009 um 11:21 Uhr
#70411
brigitte
Teilnehmer
Hallo,
ich hätte zu diesem Thema eine Frage: Wie werden Zeiten eines Präsenz- bzw. Zivildienstes bei einem anderen Arbeitgeber als Vordienstzeit für die 6. Woche Urlaub angerechnet? Im § 3 Urlaubsgesetz steht nichts.
Bin ich richtig informiert, dass die Wochenhilfe volle Dienstzeit ist, bei Karenz nur die erste Karenz (pro Dienstgeber) bis max. 10 Monate angerechnet wird?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
LG
Brigitte