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16. Oktober 2009 um 6:02 Uhr
#71028
Teilnehmer
Hallo Petra!
Meines Erachtens hätte der Dienstgeber bereits bei der Einstellung nach den Vordienstzeiten fragen müssen (was meist ohnehin gemacht wird) und diese dann AUTOMATISCH berücksichtigen.
Der Urlaub aus 2007 ist auch noch nicht verfallen und somit mE absolut zu berücksichtigen.
LG
