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26. April 2011 um 9:01 Uhr
#72651
Ingrid13
Teilnehmer
Hallo,
entschuldigung, aber jetzt habe ich noch eine Frage.
Ist der DG verpflichtet auf die Vordienstzeiten zu achten und von sich aus dem DN den Urlaub zu geben, oder liegt das auch am DN zB Zeugnisse zu bringen.
Ich hoffe ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Danke und lg
Ingrid