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26. April 2011 um 23:03 Uhr
#72652
Teilnehmer
Hallo Ingrid!
Der AG ist verpflichtet festzustellen, welche Zeiten dem AN für ein höheres Urlaubsausmaß anzurechnen sind. Daher ist der AN bei Begründung des Arbeitsverhältnisses nach Vordienstzeiten zu befragen. Der AG sollte entsprechende Nachweise bezüglich dieser Angaben verlangen (Schulzeugnisse, Dienstzeugnisse, Gewerbeschein, Steuerbescheide etc.).
LG