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23. April 2011 um 6:29 Uhr
#72649
Roland
Teilnehmer
Hallo Ingrid!
Fall 1) Korrekt!
Fall 2) Du musst 3 Jahre anrechnen (da Bundesheerzeit vor dem DV nicht angerechnet wird), das bedeutet praktisch 6. – 8. Klasse Gym. Da ab 1987 im Unternehmen, stehen seit 2009 sechs Wochen Urlaub zu.
LG