Startseite › Foren › Laufender Bezug › 50 Überstunden in einem Monat Aufteilung ok? › Re:Re: 50 Überstunden in einem Monat Aufteilung ok?
27. September 2011 um 9:05 Uhr
#72891
JB1
Teilnehmer
Nein man darf die Überstunden nicht aufteilen und so die steuerliche Begünstigung „ausdehnen“, Überstunden sind nur in dem Monat begünstigt, in dem sie auch geleistet werden.