Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › 3. Befristetes Dienstverhältnis innerhalt von 2 Jahren › Re:Re: 3. Befristetes Dienstverhältnis innerhalt von 2 Jahren
9. Februar 2010 um 22:03 Uhr
#71324
Mitglied
Hmm. Danke! Also wie ist das jetzt genau – lt. diesem unwirksamen Vertrag beträgt die Befristung bis zum 31.03.2010.
Würde der DG kündigen wollen, kann er die Kündigung frühestens am 31.03.2010 aussprechen – mit hintendran der 1 Monatigen Kündigungsfrist. Oder könnte er auch schon jetzt – wenn der DG das will – die Kündigung aussprechen + 1 Monat?
Gibt es für diese Sache eine eindeutige Rechtssprechung?