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11. Dezember 2008 um 22:49 Uhr
#69967
Roland
Teilnehmer
Hallo Diana!
Ja, bei 7 Vordienstjahren erhöhter Anspruch ab September 2008.
§ 3 UrlG wurde von dir völlig richtig interpretiert.
Was mich wundert: Hat dieser DN nach der höheren Schule noch eine Lehrausbildung gemacht?
Aber letztendlich ist es für dieses Beispiel egal.
LG