Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › 25 Dienstjahre erhöhter Urlaubsanspruch Lehrlingszeit › Re:Re: 25 Dienstjahre erhöhter Urlaubsanspruch Lehrlingszeit
22. Oktober 2008 um 7:17 Uhr
#69734
Teilnehmer
Guten Morgen,
Danke Roland für deine Antworten. So jetzt habe ich aber noch eine Frage.
Diese Regelung gilt für alle Mitarbeiter inkl. leitende Angestellte wie Geschäftsführer und Prokuristen oder?
Und muss die Vordienstzeiten angerechnet werden oder ist das nur eine kann Bestimmung?
So wie ich das von dir lese, muss ich diese max. Zeiten je nachdem, ob Vordienstzeit oder Schulzeit anrechnen.
Danke & LG
Diana