Startseite › Foren › Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. › 25 Dienstjahre erhöhter Urlaubsanspruch Lehrlingszeit › Re:Re: 25 Dienstjahre erhöhter Urlaubsanspruch Lehrlingszeit
21. Oktober 2008 um 21:58 Uhr
#69728
Teilnehmer
Hallo Diane!
Frage 1: So sehe ich es auch. 5 Vordienstjahre sind anzurechnen.
Frage 2: Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, sind neben der HTL-Matura auch noch 5 Jahre Vordienstzeiten bei einem anderen DG zu berücksichtigen.
Somit in Summe 7 Jahre Anrechnungszeit. Daher erhöhter Urlaubsanspruch tatsächlich ab Nov. 2006. Der Anspruch besteht auf alle Fälle!
Die Anrechnung ist im UrlG definiert; theoretisch könnte eine lohngestaltende Vorschrift Verbesserungen für DN enthalten, welche mir aber nicht bekannt sind.
LG