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10. Februar 2009 um 11:06 Uhr
#70174
Teilnehmer
Wenn es sich um die 2 Prämien um SV-rechtlich Sonderzahlungen handelt (wiederkehrende Sonderzahlungen), dann ist die Auszahlung in 2 Monaten besser. Du sparst Dir 3 % Arbeitslosenversicherung.
Lohnsteuer: Kein Unterschied aufs Jahr gerechnet, da das Kalenderjahr zusammengezählt wird.