Re:Re: 1/6 Grenze bei Lehrlingen

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#69332
Roland
Teilnehmer

Hallo Stöpsel!

Es ist nicht weiter schwierig – das J/6 ist genau so zu rechnen wie bei allen anderen DN auch.
Speziell bei Lehrlingen ist die Freigrenze zu beachten – beträgt das J/6 bis EUR 2.000,–, unterbleibt eine Besteuerung des Sonstigen Bezugs.
Bei Sechstelüberschreitungen wird der Überhang zum LSt-BMGL des lfd. Bezugs hinzugerechnet, so wie bei allen anderen DN.

So weit alles klar?

LG