Start › Foren › Laufender Bezug › Fahrtkostenersatz › Re:Re: 15. Gehalt bei Muttis
30. Juni 2006 um 13:59 Uhr
#67081
Mitglied
Roland wrote:
Hallo Martin!
Meiner Meinung wird die 3. Sonderzahlung (15. Gehalt) ins Wochengeld nicht mit einberechnet, daher muss der DG diese während des absoluten Beschäftigungsverbotes zahlen (siehe dazu OGH 13.11.2002, 9 ObA 193/02a).
LG
Roland
-das war mir in DIESER Form neu-allerdings hab ich auch noch nie 15. Gehälter abgerechnet.
(Dazu hätt ich gern Literaturtipps)
