Re:Re: 13-Wochen-Schnitt im Gastgewerbe

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Roland
Teilnehmer

Hallo Annett!

Eins ist fix – die Mehrarbeit ist zwingend bei den Sonderzahlungen einzurechnen.

Allerdings (wenn’s um den KV Arbeiter geht, nehme ich jetzt mal an):
Istlohn der letzten 12 Monate (incl. der Mehrarbeit) vergleichen zu KV-Lohn (allerdings auch hier die Mehrarbeit im Durchschnitt einrechnen) x 115%.
Der niedrigere Wert ist dann auszuzahlen.

So lese ich den KV, ev. kann jemand mit Gastgewerbe-Erfahrung dazu posten.

LG