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26. Juni 2010 um 9:16 Uhr
#71744
Martin
Teilnehmer
Liebe Kathrin!
In den Erläuterungen zum Urlaubsgesetz steht dies drin.
I.d.R. ist der 13 Wochenschnitt zu berechnen. Wenn es einen Dienstplan gibt, ist nach diesem der Ausfall der Mehrstunden zu berechnen.