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26. April 2008 um 0:07 Uhr
#69219
Teilnehmer
Hallo Renate!
In den ESt-RL (RZ 1069) ist es schon definiert, dass die SB-Verordnung angewendet werden kann.
Nur führt diese Vorgangsweise zu einer extremen Steurmehrbelastung, als wenn man (richtigerweise) einen Privatanteil von 20% herausrechnet und den Einkünften aus selbständiger Arbeit zurechnet (vergleiche dazu VwGH 28. 3. 2000, 99/14/0303).
Siehe dazu auch SWK 26/27/2004, S 790.
LG