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30. Juni 2008 um 13:40 Uhr
#69381
Teilnehmer
eine neue frage betreffend § 68/6
z.b. ein teilzeitmitarbeiter (20 Std. /woche) macht überstunden.
die pflichtleistung für die 20 Std. /woche beträgt in einem monat 88 stunden.
jetzt macht der mitarbeiter 55:40 überstunden und kommt so auf eine gesamte stundenanzahl in diesem monat von 143:40.
in der nacht (von 19 – 7 uhr) werden 64:40 stunden gearbeitet.
hat er jetzt überwiegend in der nacht gearbeitet oder nicht?
ich muß noch dazusagen dass er für die 4 std/tgl. variabel eingesetzt wird.
lgr
baumi
