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15. Mai 2008 um 5:19 Uhr
#69243
Teilnehmer
Hallo baumi!
Maßgeblich ist der Lohnzahlungszeitraum – also muss der erhöhte Freibetrag gem. § 68/(6) auch zustehen, wenn nur in einem oder 2 Monaten diese Konstellation gegeben ist (natürlich halt dann nur in diesem(n) Monat(en).)
Siehe dazu LSt-RL ab RZ 1152.
LG
