Re:Re: § 68 (2)

Startseite Foren Laufender Bezug § 68 (2) Re:Re: § 68 (2)

#68577
Chris
Teilnehmer
Chris wrote:
Folgender Fall: 4 Arbeitstage im Monat (Eintritt 28.8.). In diesen 4 Tagen 5,92 Überstunden (Faktor 7,60) gemacht und ausbezahlt. Als steuerbegünstigt wurden € 5,- gerechnet. Wenn ich aber die 5 Std. errechne käme ich auf € 19,- als steuerbegünstigt.

Ist es nicht so, daß ich auch bei 2 Arbeitsverhältnissen nach einander im Monat jeweils die 5 Std. als Begünstigung gerechnet werden dürfen?

Es geht im Endeffekt um ca € 6,- aber werden den Groschen – ach ja Cent nicht ehrt ……… Außerdem ist es Prinzip.

Bin mir aber nicht sicher, ob vielleicht ich falsch liege, bevor ich Radau mache.

Danke Chris