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5. Dezember 2006 um 22:02 Uhr
#67787
Teilnehmer
Hallo Lena!
NEIN, der AN muss bereits mindestens 1x vorher „fruchtlos“ verwarnt worden sein.
Unbedingt dem AN aber so eine Verwarnung SCHRIFTLICH (mit Übernahmebestätigung) ‚aushändigen‘.
Schöne Grüße