Re:Punsch

#67787
Roland
Teilnehmer

Hallo Lena!

NEIN, der AN muss bereits mindestens 1x vorher „fruchtlos“ verwarnt worden sein.
Unbedingt dem AN aber so eine Verwarnung SCHRIFTLICH (mit Übernahmebestätigung) ‚aushändigen‘.

Schöne Grüße