Re:PKW in der Karenzzeit

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#67985
Martin
Teilnehmer

Hallo Sheila!

Der PKW, oder Dienstwohnung etc. bleibt ein Sachbezug und steuerpflichtig.
Also: Rauf auf das L16.

Genau der gleiche Fall wenn der Dienstnehmer nach Dienstverhältnisende das KFZ weiter benutzt.