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24. Februar 2007 um 21:41 Uhr
#67985
Teilnehmer
Hallo Sheila!
Der PKW, oder Dienstwohnung etc. bleibt ein Sachbezug und steuerpflichtig.
Also: Rauf auf das L16.
Genau der gleiche Fall wenn der Dienstnehmer nach Dienstverhältnisende das KFZ weiter benutzt.
