Re:pflichtige Diäten

#67750
Martin
Teilnehmer

Hallo Petra!

Vor Jahren wurde bei einer Prüfung die pflichtigen Teile mit 30% geschätzt.
Wie das jetzt bei genauer Zuordnung der SV-und Lst auf die Mitarbeiter geschieht kann ich Dir nicht sagen.

Nicht auf die Einrechnung in die Abfertigung vergessen!

Die pflichtigen Teile der Diäten sollten in den Schnitt Urlaub- Krank- FT eingerechnet werden, da sie auf einer freiwilligen Zahlung beruhen und somit Entgelt und kein Aufwandsersatz sind.
Aber dazu gibt es auch unterschiedliche Meinungen…
Mal sehen wie sich die Judikatur entwickelt. (wie bei pfl. Diäten in der Abfertigung?)