Startseite › Foren › Kollektivverträge › Pflegeurlaub für Lehrlinge? › Re:Pflegefreistellung Lehrling
23. März 2006 um 22:33 Uhr
#66643
Roland
Teilnehmer
Hallo Max!
Nachdem auch für einen Lehrling das Urlaubsgesetz gilt, sehe ich es jedenfalls so, dass ihm Pflegefreistellung gebührt (natürlich nur bei Zutreffen der allgemeinen Voraussetzungen – ich würde mir jetzt die Frage stellen, wer das Kind eigentlich betreut, wenn der Lehrling arbeitet)
LG