Re:Pflegefreistellung Lehrling

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#66643
Roland
Teilnehmer

Hallo Max!

Nachdem auch für einen Lehrling das Urlaubsgesetz gilt, sehe ich es jedenfalls so, dass ihm Pflegefreistellung gebührt (natürlich nur bei Zutreffen der allgemeinen Voraussetzungen – ich würde mir jetzt die Frage stellen, wer das Kind eigentlich betreut, wenn der Lehrling arbeitet)

LG