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24. Mai 2007 um 22:44 Uhr
#68271
Teilnehmer
Hallo Lydia!
Anspruch auf Pflegefreistellung sehe ich hier auch nicht, aber es könnte mE ein Dienstverhinderungsgrund gem. § 8/(3) Ang.Gesetz vorliegen, da es sich hier doch um eine familiäre Beistandspflicht handelt (wenn es sich um eine Ang. handelt).
Siehe dazu Seite 632 ff im „großen Ortner“ (Stand 1.1.2007).
Schöne Grüße