Re:Pfändung Präsenzdienst

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#68313
Martin
Teilnehmer

Liebe Lydia!

Drittschuldnererklärungen jetzt und während Präsenzdienst erstellen.
Das Dienstverhältnis ist ja aufrecht. Nur „ruht“ die Entgeltauszahlung.
Wenn Du die Gläubiger von diesem Umstand informieren möchtest, bitte – verpflichtet bist Du nicht eine Verständigung vom Bezugsende zu versenden.

Die Rangordnungen bleiben je nach eintreffen aufrecht.