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14. Juni 2007 um 22:20 Uhr
#68313
Teilnehmer
Liebe Lydia!
Drittschuldnererklärungen jetzt und während Präsenzdienst erstellen.
Das Dienstverhältnis ist ja aufrecht. Nur „ruht“ die Entgeltauszahlung.
Wenn Du die Gläubiger von diesem Umstand informieren möchtest, bitte – verpflichtet bist Du nicht eine Verständigung vom Bezugsende zu versenden.
Die Rangordnungen bleiben je nach eintreffen aufrecht.