Startseite › Foren › Pfändung › Pfändung Grenzgänger › Re:Pfändung bei Dienstnehmern ohne Inlandssteuer
17. Februar 2007 um 13:21 Uhr
#67965
Martin
Teilnehmer
Servus tomtom!
Hier meine Vermutung:
Bei freien Dienstnehmern, kann man nach Antrag beim Gericht eine theoretische Steuer in Abzug bringen.
Bei Dienstnehmern welche im Ausland versteuern wäre dies die Hypo-tax – die theoretische Steuer.
Da die Pfändung vom Netto gerechnet wird, sollte die ausländische Steuer abzugsfähig sein.
Setze dich mit dem zuständigen Gericht diesbezüglich in Verbindung.
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