Re:Pfändung bei Dienstnehmern ohne Inlandssteuer

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#67965
Martin
Teilnehmer

Servus tomtom!

Hier meine Vermutung:

Bei freien Dienstnehmern, kann man nach Antrag beim Gericht eine theoretische Steuer in Abzug bringen.

Bei Dienstnehmern welche im Ausland versteuern wäre dies die Hypo-tax – die theoretische Steuer.
Da die Pfändung vom Netto gerechnet wird, sollte die ausländische Steuer abzugsfähig sein.

Setze dich mit dem zuständigen Gericht diesbezüglich in Verbindung.

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