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24. Februar 2007 um 21:45 Uhr
#67986
Teilnehmer
Hallo Toni!
Ich stütze meine Aussage derzeit nur auf Theorie.
Aber um dies zu untermauern verwende bei Deiner Begründung das, wenn die Steuer nicht berückichtigt werden würde, dies zu einer Diskriminierung von EU-Bürgern, Wohnsitzwahl, Niederlassungsfreiheit, Freiheit des Personen- und Kapitalverkehrs etc. wäre.
Eine Klage beim Europäischen Gerichtshof wäre möglich.
Da bin ich sicher, dass „Dein“ Fall gleich im Ministerium höher wandern wird und in Deinem Sinn entschieden wird.
Bitte stell das Ergebnis ins Forum!
