Startseite › Foren › Laufender Bezug › Nachtverkürzung › Re:Normalstundenzuschlag
15. August 2007 um 9:09 Uhr
#68475
Teilnehmer
Hallo Chris!
Die Steuerbefreiung im § 68/1 bezieht sich nur auf Überstunden.
So wie Du es schilderst ist es ein Zuschlag zur Normalarbeitszeit und somit pflichtig.
Man könnte argumentieren, der Dienstnehmer ist nicht ausgeschlafen und deshalb ist es eine „Gefahrenzulage“. Aber dann dürfte der DN ja gar nicht arbeiten. 😆