Re:Normalstundenzuschlag

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#68475
Martin
Teilnehmer

Hallo Chris!

Die Steuerbefreiung im § 68/1 bezieht sich nur auf Überstunden.
So wie Du es schilderst ist es ein Zuschlag zur Normalarbeitszeit und somit pflichtig.

Man könnte argumentieren, der Dienstnehmer ist nicht ausgeschlafen und deshalb ist es eine „Gefahrenzulage“. Aber dann dürfte der DN ja gar nicht arbeiten. 😆