Re:Nettolohn

#66605
Martin
Teilnehmer

Hallo Bina!

Es freut mich, daß so viele Dir antworten.
Da muß ich auch noch meinen Senf dazugeben:
Ein Klient hatte auch eine Netto Vereinbarung. Und als die DN übersiedelte wollte er die P-Pauschale von der LSt BemG. abziehen.
Nur hat die DN kein PP-Formular abgegeben. Deshalb konnte der DG nichts tun. Hätte sie es abgegeben, wäre tatsächlich der Bruttolohn gekürzt worden. Natürlich darf die SV Bem.Grundlage nicht unter den Kollektivvertragslohn sinken.

Wie aliquotierst Du das Netto / Brutto wenn jemand z.B. am 15. austritt und Urlaubsersatzleistung bekommt? 🙄 🙄
Hast Du noch Dienstnehmer in Abfertigung alt; wie wird deren Abfertigung berechnet?
Sollte jemand doch einmal Überstunden bekommen, ???

So eine Netto Vereinbarung schafft nur Probleme.