Startseite › Foren › Sachbezug › Sachbezug – Aufrollung laufendes Jahr möglich? › Re:Nachzahlung
28. Oktober 2007 um 16:19 Uhr
#68703
Teilnehmer
Liebe Birgit!
Das ist nichts anderes wie eine Nachzahlung. Davon gibt es in „PV i.d. Praxis“ genug Beispiele. Nur rechnest Du es als Sachbezug. = Abzug in der gleichen Höhe wie das Brutto.
Für Vorjahr mußt Du das L16 korrigierten, da die SV in Anspruchsjahr kommt. Lohnsteuer wahrscheinlich mit 4/5 und 1/5 ins laufende Jahr. Siehe Beispiele im Buch.
Laufende Jahr aufrollen.
Damit es kein „Minus“ wird, mach die Aufrollung im November gemeinsam mit dem Weihnachtsgeld.
Da sich das Jahressechstel im Jahr 2007 ändert (steigt), hast Du vielleicht noch Gestaltungsmöglichkeiten. 😉